Interner Bereich

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Information zum „revidierten“ Bankgeheimnis in der Schweiz und welche Auswirkung dieses auf bestehende und neue Geschäftsbeziehungen haben wird.

Zur Zeit werden in der Presse – möglicherweise bewusst gesteuert von ausländischen Behörden – allerlei unwahre Behauptungen gestreut. Uns ist es ein Anliegen, betroffene Kunden kurz und pragmatisch über die Veränderungen beim Schweizer Bankgeheimnis zu informieren, damit diese wieder Sicherheit haben und sich weiterhin auf die Vorzüge dieses Systems verlassen können.

Im März 2009 wurde die Schweiz von der OECD auf die graue Liste der Staaten gesetzt, welche die internationalen Steuerstandards noch nicht voll umgesetzt haben. Die Schweiz hat daraufhin auf die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bei im Ausland ansässigen Kunden verzichtet. Mittlerweile ist die Schweiz von der „grauen Liste der Steueroasen“ gestrichen worden, da sie mehr als 12 Abkommen mit OECD-Staaten unterzeichnet hat.

Welche Auswirkung hat dies nun auf die Beziehung zwischen Kunden mit unversteuertem Vermögen bei Schweizer Banken?

  • Keine Unterscheidung mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bei im Ausland ansässigen Kunden. Die Schweiz wird daher auch Amtshilfe bei Steuerhinterziehung garantieren (Steuerbetrug war bereits abgedeckt).
  • Keine „Fishing-Expedition“; Amtshilfegesuche (Rechtshilfegesuche) müssen ausreichend begründet sein. Ein Verfahren muss gegen den mutmasslichen Steuersünder eröffnet sein. Das Gesuch muss unter anderem die genaue Bezeichnung der Person, der Bank und des mutmasslich hinterzogenen Steuerbetrages beinhalten. Konkret bedeutet dies, dass die entsprechende Amtsstelle bereits detailliert über die Steuerhinterziehung Bescheid wissen muss und der verdächtigte Steuersünder sich nicht kooperativ verhält. Bis allerdings ein Rechtshilfegesuch gestellt wird, hat der mutmassliche Steuerbetrüger schon Besuch von der Steuerfahndung erhalten.
  • Mit keinem Land findet ein Informationsaustausch statt.
  • Alle ausländischen Kunden, die nicht unter Verdacht stehen, können weiterhin vom Schweizer Bankgeheimnis profitieren.
  • Es werden rückwirkend keine Informationen an ausländische Behörden übermittelt.


Wir werten diese Veränderungen als vollen Erfolg der Schweizer Diplomatie. Die Schweiz erfüllt jetzt alle internationalen Standards und kann gleichzeitig an dem wichtigen Grundsatz des Bankgeheimisses festhalten. Die Kunden können weiterhin von der hervorragenden Dienstleistungsqualität der Schweizer Banken profitieren und zugleich geniessen sie einen hohen Schutz der Privatsphäre. Wir empfehlen allen Bankkunden ihre Vermögenswerte an ihren jeweiligen Steuerdomizilen korrekt zu versteuern.

 
Krattiger, Holzer & Partner Vermögensverwaltungs AG
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