Zur Zeit werden in der Presse – möglicherweise bewusst gesteuert von ausländischen Behörden – allerlei unwahre Behauptungen gestreut. Uns ist es ein Anliegen, betroffene Kunden kurz und pragmatisch über die Veränderungen beim Schweizer Bankgeheimnis zu informieren, damit diese wieder Sicherheit haben und sich weiterhin auf die Vorzüge dieses Systems verlassen können.
Im März 2009 wurde die Schweiz von der OECD auf die graue Liste der Staaten gesetzt, welche die internationalen Steuerstandards noch nicht voll umgesetzt haben. Die Schweiz hat daraufhin auf die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bei im Ausland ansässigen Kunden verzichtet. Mittlerweile ist die Schweiz von der „grauen Liste der Steueroasen“ gestrichen worden, da sie mehr als 12 Abkommen mit OECD-Staaten unterzeichnet hat.
Welche Auswirkung hat dies nun auf die Beziehung zwischen Kunden mit unversteuertem Vermögen bei Schweizer Banken?
Wir werten diese Veränderungen als vollen Erfolg der Schweizer Diplomatie. Die Schweiz erfüllt jetzt alle internationalen Standards und kann gleichzeitig an dem wichtigen Grundsatz des Bankgeheimisses festhalten. Die Kunden können weiterhin von der hervorragenden Dienstleistungsqualität der Schweizer Banken profitieren und zugleich geniessen sie einen hohen Schutz der Privatsphäre. Wir empfehlen allen Bankkunden ihre Vermögenswerte an ihren jeweiligen Steuerdomizilen korrekt zu versteuern.